Schule
Ein Kooperationsvertrag mit der ortsansässigen Grundschule definiert eindeutig die Ziele und Wege der Zusammenarbeit. Beide Institutionen haben das Ziel, die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Die Lernbereitschaft und Lernkompetenz sind dabei wichtige Inhalte.
Darüber hinaus geht es darum, die Zusammenarbeit zu intensivieren, um für alle Kinder optimale Voraussetzungen für den Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.
Um die Schulfähigkeit der Kinder aus verschiedenen Blickwinkeln zu ermessen, beobachten wir die Kinder unter den Aspekt der Schulfähigkeit. Zusammen mit den Eltern sprechen wir in einem ausführlichen Gespräch über den Entwicklungsstand ihres Kindes.
Mit der Einverständniserklärung der Eltern wird dies an die Lehrkräfte weitergegeben.
Die Schulen erhalten so schnell einen Überblick über den Entwicklungsstand eines zu einzuschulenden Kindes und können die Informationen einfließen lassen. Treten Fragen oder Bedenken zur Schulfähigkeit z.B. eines "Kann-Kindes" auf, so suchen beide Institutionen das Gespräch, um gemeinsam mit den Eltern eine für das Kind richtige Entscheidung zu treffen oder gegebenenfalls noch individuelle entwicklungsfördernde Maßnahmen einzuleiten.
Damit die Schule den Kindern am ersten Schultag so vertaut wie möglich ist, besuchen wir mit den Kindern die Schüler und die zukünftige Lehrkraft. Das Schulgebäude wird besichtigt. Außerdem laden wir die Schulklasse in den Kindergarten ein. Die Schulkinder werden zu unseren Festen eingeladen.